Achtung neue Fehlzeitenregelung!

30.08.2018

Es gibt eine neue Fehlzeitenregelung für alle Sprachen!

Regelung der Anwesenheitspflicht der Studierenden in den prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltungen im Fachbereich für Wirtschaftssprachen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ab dem WS 2018/19

  • Die Anwesenheit in LV mit immanenten Prüfungscharakter ist verpflichtend und stellt eine Mindestanforderung dieser LV dar.
  • Dies betrifft alle Teilbereiche der LV: Vorbesprechung und wöchentliche Lehrveranstaltungseinheiten. Dies bedeutet, dass angemeldete Studierende, die ohne Angabe von Gründen in der ersten Vorbesprechung nicht erscheinen, von der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter abgemeldet werden und damit ihren Platz in der LV verlieren.Studierende auf der Warteliste können anschließend in die LV aufgenommen werden.
  • Studierende dürfen bei  30 Unterrichtseinheiten pi Lehrveranstaltungen zu 90 Min ( WK I, II, GK I, GK II )  maximal 4x fehlen.Weitere Fehlstunden führen nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu  einer Abmeldung von der LV.
  • Studierende dürfen bei  15 Unterrichtseinheiten pi Lehrveranstaltungen zu 90 Min ( WK III, BE I, BE II ) maximal 2x fehlen  . Weitere Fehlstunden führen nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu einer Abmeldung von der LV.
  • Angemeldete Studierende, die sich nicht innerhalb der festgelegten Frist von der LV abgemeldet haben und die LV ohne wichtigen Grund abbrechen, werden negativ beurteilt.
  • Angemeldete Studierende, die während des Semesters aus wichtigem Grund (zB Krankheit oder Spitalsaufenthalt) die LV abbrechen, haben dies unverzüglich der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter zu melden und werden von der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung abgemeldet.