Regelung der Anwesenheitspflicht der Studierenden in den prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltungen im Fachbereich für Wirtschaftssprachen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ab dem WS 2018/19
- Die Anwesenheit in LV mit immanenten Prüfungscharakter ist verpflichtend und stellt eine Mindestanforderung dieser LV dar.
- Dies betrifft alle Teilbereiche der LV: Vorbesprechung und wöchentliche Lehrveranstaltungseinheiten. Dies bedeutet, dass angemeldete Studierende, die ohne Angabe von Gründen in der ersten Vorbesprechung nicht erscheinen, von der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter abgemeldet werden und damit ihren Platz in der LV verlieren.Studierende auf der Warteliste können anschließend in die LV aufgenommen werden.
- Studierende dürfen bei 30 Unterrichtseinheiten pi Lehrveranstaltungen zu 90 Min ( WK I, II, GK I, GK II ) maximal 4x fehlen.Weitere Fehlstunden führen nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu einer Abmeldung von der LV.
- Studierende dürfen bei 15 Unterrichtseinheiten pi Lehrveranstaltungen zu 90 Min ( WK III, BE I, BE II ) maximal 2x fehlen . Weitere Fehlstunden führen nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu einer Abmeldung von der LV.
- Angemeldete Studierende, die sich nicht innerhalb der festgelegten Frist von der LV abgemeldet haben und die LV ohne wichtigen Grund abbrechen, werden negativ beurteilt.
- Angemeldete Studierende, die während des Semesters aus wichtigem Grund (zB Krankheit oder Spitalsaufenthalt) die LV abbrechen, haben dies unverzüglich der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter zu melden und werden von der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung abgemeldet.