Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeines

Business English ist als Pflichtmodul der Bachelorstudien Betriebswirtschaftslehre und Internationale Betriebswirtschaftslehre in den Curricula verankert. Dieses Modul besteht aus 2 Kursen (Business English I und Business English II), die konsekutiv nach der STEOP absolviert werden. Studierende müssen vor der Anmeldung zu Business English I mindestens das Niveau B2 in Englisch des Europäischen Referenzrahmens nachweisen (Zulassungsvoraussetzungen).

Für Masterstudierende wird die LV Englisch - Wirtschaftskommunikation in der zweiten Fremdsprache III angeboten. Diese LV gehört zum alternativen Pflichtmodul Europäische Wirtschaftskommunikation für Internationale Betriebswirtschaftslehre.

Zugangsberechtigung

  • Möglichkeit an der Kursteilnahme sowohl im Bachelor (BE I & BE II) - als auch im Masterstudium (Englisch - WIKO III)
  • Grundsätzliche Notwendigkeit zur Zugangsberechtigung:
    Studium der Wirtschaftswissenschaften (SPL4)
  • Zugangsberechtigte:
    • Studierende der Betriebswirtschaft (beschränkter Zugang zu Kursen)
    • Studierende der Internationalen Betriebswirtschaft (vollständiger Zugang zu Kursen)
    • (Studierende aller anderen wirtschaftswissenschaftlichen Fächer durch die Wahl als EC-Kurs)

Business English I - Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung ist weiterhin die abgeschlossene StEOP.

Diese Voraussetzung gilt ausnahmslos und es besteht keine Möglichkeit, sich zu Business English Kursen vor Abschluss der StEOP anzumelden.

Zusätzlich ist ein einheitliches Einstiegsniveau von B2 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Dies kann z.B. die österreichische Matura in Englisch sein oder ein anderer Sprachnachweis, auf dem das Sprachniveau in Englisch explizit als B2 oder höher ausgewiesen wird. Finden Sie anbei eine Liste der möglichen Nachweise.

 

Falls Sie einen gültigen Nachweis besitzen, senden Sie diesen bitte noch vor Beginn der Anmeldephase an uns (Sekretariat Wirtschaftssprachen) um rechtzeitig für die Anmeldung freigeschalten werden zu können.

 

Falls Sie keinen Nachweis haben oder Ihr Nachweis älter als drei Jahre ist, haben Sie die Möglichkeit am Oxford Online Placement Test teilzunehmen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.