Anerkennung von Kursen
- Sprachzeugnisse müssen im Original vorgelegt werden.
- Ebenso erforderlich ist eine detaillierte Kursbeschreibung
- Stundenausmaß und Inhalt der Kurse, die an einer anderen Universität abgelegt wurden, müssen mit der an unser Fakultät geforderten Leistung übereinstimmen. Des Weiteren ist der Arbeitsaufwand gemessen an der Anzahl der SWS/ECTS zu beachten.
- Schließlich muss der Studierende einen schriftlichen Antrag (Vordruck vom WiWi Service) zur Beglaubigung durch den Fachprüfer mitbringen
- Zuständig für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist die Studienprogrammleitung.